Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27.11.2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im
Finanzdienstleistungssektor
Nachhaltigkeit ist für uns ein wichtiges Thema!
Daher beraten wir unsere Kunden unter anderem auch zu nachhaltigen Kapitalanlagen. Die Beratung zu den von uns vermittelten Produkten erfolgt individuell und persönlich mit entsprechenden
Hinweisen auf erkennbare Vor- und Nachteile.
Aktuell können solche nachhaltigen Anlagen gut bei fondsgebundenen Produkten durch die Auswahl von ESG-konformen Investmentfonds dargestellt werden.
Bei sonstigen Versicherungsprogukten ist derzeit eine Betrachtung der nachhaltigen Kapitalanlage im Hinblick auf deren Kapitalstock häufig noch nicht möglich.
Für die Vermittlung nachhaltiger Kapitalanlagen erhalten wir - und vergüten - regelmäßig die gleichen Vergütungssätze, wie auch für andere Kapitalanlagen.